Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Verrechnen der Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen alle Anforderungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.